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Radweg bei Allensbach (Landkreis Konstanz) kann gebaut werden

Datum: 03.11.2023

Kurzbeschreibung: PM 03.11.2023

Radweg bei Allensbach (Landkreis Konstanz) kann gebaut werden

Ein Streuobstbestand steht dem Bau eines Radweges bei Allensbach voraussichtlich nicht entgegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom 25.10.2023 (6 K 2547/23) und lehnte daher den von einer anerkannten Umweltschutzvereinigung (im Folgenden: Antragsteller) gegen die Genehmigung zur Umwandlung des Streuobstbestandes gerichteten Eilantrag ab.

Mit Entscheidung vom 28.02.2023 hatte des Landratsamts Konstanz die Umwandlung des Streuobstbestandes im Rahmen des Radwegeneubaus an der Kreisstraße K 6169 und K 6168 von Allensbach-Kaltbrunn nach Radolfzell-Markelfingen mit der Begründung genehmigt, dass dort ein getrennt von der Straße geführter Zwei-Richtungs-Radweg errichtet werden solle. Der Streuobstbestand befindet sich nahe des westlichen Ortsausgangs von Kaltbrunn, besteht derzeit aus 32 Bäumen und weist eine Fläche von ca. 2.200 m² auf. Die Genehmigung sieht die Rodung von zehn Obstbäumen (Fläche: ca. 560 m²) und zum Ausgleich die Entwicklung eines 15 Bäume umfassenden Streuobstbestandes auf einem anderen Grundstück sowie die Neupflanzung von drei Obstbäumen im Bereich des vorhandenen Streuobstbestandes vor. Nachdem das Landratsamt die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet hatte, reichte der Antragsteller am 10.08.2023 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Diesen lehnte das Gericht nun im Wesentlichen mit folgender Begründung ab:

Streuobstbestände, die eine Mindestfläche von 1.500 m² aufwiesen, dürften nach § 33a des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes (NatSchG) nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung solle versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liege. Dies sei hier nicht der Fall. Vielmehr überwiege das Interesse am Bau des Radweges. Auch bei Inanspruchnahme der Fläche für den Radwegbau verbleibe ein Streuobstbestand von 1.700 m², der weiterhin den Schutz des § 33a NatSchG genieße und - so die fachliche Bewertung der Naturschutzbehörde - seine Funktion als Brut- und Nahrungshabitat zusammen mit weiteren Streuobstwiesen um Kaltbrunn erfüllen könne. Es bestehe auch im Hinblick auf die Stärkung des Radverkehrs als klimafreundlicher Mobilitätsform ein Interesse an der Errichtung des Radweges.

Der Annahme, dass das Interesse an der Schaffung eines gesicherten Radwegeabschnittes das Interesse am vollständigen Erhalt des Streuobstbestandes überwiege, stünden voraussichtlich auch nicht die vom Antragsteller angesprochenen alternativen Trassenführungen entgegen. Eine Verlegung der Ortstafel weiter nach Westen mit der Folge einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h im Bereich des Streuobstbestandes komme voraussichtlich nicht in Betracht. Eine Ortstafel bestimme, dass hier die geschlossene Ortschaft beginne. Dies sei aber im Bereich des Streuobstbestandes, der sich im Außenbereich befinde, nicht der Fall. Eine Führung des Radweges auf der Kreisstraße mittels Schutzstreifen dürfte nicht in Betracht kommen, da außerorts die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges aus Sicherheitsgründen vorzuziehen sei. Auch sei es voraussichtlich mangels Platzes nicht möglich, den Radweg enger als geplant an der Kreisstraße entlangzuführen, da im Hinblick auf die nur geringe Breite der Straße von 4,5 m deren Verbreiterung um 1,0 bis 1,5 m und aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Sicherheitsrandstreifen (mit Entwässerung) zwischen Straße und Radweg von mindestens 1,75 m Breite geplant seien. Eine Verlegung der K 6169 weiter nach Süden mit der Folge auch eines Abrückens des Radweges von der Streuobstwiese scheide von vornherein aus. Insoweit würde es sich um ein anderes Vorhaben handeln. Das naturschutzrechtliche Vermeidungsverbot gelte aber nur bezogen auf das konkret geplante Vorhaben.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

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